#Vorbereitung

Tipps für die Vorbereitung zur Gründung.

Wahl des Firmennamens

Bei der Auswahl des Firmennamens gibt es eine Reihe von Vorschriften zu beachten, da nicht jeder beliebige Firmenname registriert werden kann. Zu einem darf der gewünschte Firmenname nicht bereits registriert bzw. einem bereits bestehendem Firmennamen zu ähnlich sein. Zum anderen unterliegen verschiedene Begriffe einer Genehmigungspflicht.

Ähnliche Namen und Unterscheidbarkeit

Die irische Registrierungsstelle, das Companies Registration Office (CRO), ist leider ausgesprochen pingelig, was die Ähnlichkeit von Firmennamen angeht, sodass sich ein neuer Firmenname recht drastisch von allen bestehenden Firmennamen unterscheiden muss.

Generell muss ein Firmenname in Irland einen stark prägenden und unverwechselbaren Charakter haben und mehr wie ein Eigenname konstruiert sein im Gegensatz zu Buchstabenkürzel oder reinen Sachbezeichnungen. Das gilt umso mehr, je kürzer der Firmenname ist.

Die Firmennamen müssen dabei nicht nur bei einem aufmerksamen, direkten Vergleich unterscheidbar sein, sondern müssen auch in der Erinnerung auseinander gehalten werden können. Im Gedächtnis bleiben oft nur Teile des Firmennamens haften. Es geht also nicht um Kleinigkeiten wie Groß- und Kleinschreibung, Plural oder Singular oder Punkte und Gedankenstriche, sondern es geht um den Gesamteindruck, den ein Firmenname beim Publikum hinterlässt.

Zahlen, Städte- und Ländernamen und Wischiwaschi-Vokabeln wie etwa "Trading", "Consulting", "Services", "International" oder "Group" werden deshalb nicht als unterscheidungskräftig angesehen, sodass selbst eine 5STEPS SWITZERLAND LIMITED nicht registriert werden kann, wenn es bereits eine STEP LIMITED schon gibt.

In der Praxis bedeutet das, dass, falls der gewünschte Firmenname - oder von der Schreibweise oder vom Klang her ähnliche Namen - bereits im irischen Register vorhanden ist, ein markanter Zusatz oder besser zwei gefunden werden müssen - oder ein prägnante Abwandlung.

Gibt es z.B. eine CUBE LIMITED schon, dann wäre eine CUBE SERVICES LIMITED nach Meinung des CRO deutlich zu schwach auf der Brust in puncto Unterscheidbarkeit, weshalb der Firmennamen abgelehnt werden würde. Eine CUBE MANAGEMENT & INVESTMENTS LIMITED hingegen würde sich hinreichend stark absetzen.

Eine erste Vorrecherche, ob ein Firmenname schon vorhanden ist oder nicht, kann direkt auf der Suche-Seite des Companies Registration Office durchgeführt werden.  

Verbindliche Auskünfte vorab nicht möglich

Eine 100%ig zuverlässige Möglichkeit vorab zu überprüfen, ob ein bestimmter Firmenname zulässig ist oder nicht, gibt es nicht. Sehr wohl kann man die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag wegen des Firmennamens abgelehnt wird, stark verringern - einfach, indem ein Firmenname möglichst markant und individuell gestaltet wird, sodass er unverwechselbar ist - was sich bei Firmennamen generell empfiehlt.

Irreführende, zu hochtrabende und genehmigungspflichtige Namen

Firmennamen können ebenfalls nicht registriert werden, wenn der Name in irgendeiner Form die Vokabel Bank oder Banking enthält. Auch Society, Co-op, co-operative können nicht benutzt werden, ebenso wie University, College oder Institute.

Die Verwendung der Vokabeln Holding oder Group verlangt eine Erklärung inwieweit die Namensgebung gerechtfertigt ist. Auch können keine geschützten Berufsbezeichnungen verwendet werden.