#Kontoeröffnung

Tipps für die reibungslose Eröffnung eines Firmenkontos

Was ist bei der Eröffnung eines deutschen Firmenkontos für eine Limited Company zu beachten?

Für die Eröffnung eines Firmenkontos in Deutschland sind ein paar Feinheiten zu beachten, die entscheiden, ob eine Kontoeröffnung holprig oder weniger holprig vonstattengeht.

Kontoeröffnung erst nach der Eintragung der Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister

Grundsätzlich kann bei jeder deutschen Bank ein Geschäftskonto für eine Limited eröffnet werden, allerdings bei fast allen Banken erst NACH der Eintragung der Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister.

Es muss bei allen Gesprächen mit einer Bank deshalb auch immer stark betont werden, dass “ein Konto für die deutsche Zweigniederlassung einer irischen Limited Company” benötigt wird, damit auch klar ist, dass sich die Geschäftstätigkeit in Deutschland abspielt und für diese ein Konto benötigt wird - und nicht etwa in Irland.

Bankmitarbeiter denken ansonsten, dass die Limited nur in Irland unterwegs ist, wobei sich dann die Frage stellt, was diese Limited dann mit einem deutschen Konto will. Für Auslandsgesellschaften, die mit Deutschland nichts zu tun haben, eröffnen die meisten deutschen Banken kein Konto, es sei denn man bringt einen grossen Koffer voller Geld zur Kontoeröffnung mit.

Finger weg vom Telefon!

Wer sich nach den Modalitäten für eine Kontoeröffnung bei einer bestimmten Bank erkundigen will, macht am besten eines: Einen grossen Bogen um das Telefon. Anrufe bei Banken führen in der Regel zu absolut gar nichts. Man landet hier nämlich meistens nicht direkt bei einer Bankfiliale, sondern in einem Call-Center mit Mitarbeitern, die mit dem Thema Limited oft überfordert sind und sich damit nicht auskennen, wenn Sie sich überhaupt mit irgendetwas auskennen. Dementsprechend nutzlos fallen die Antworten aus. Ein persönlicher Besuch bei der Filiale, bei der auch das Konto eröffnet werden soll, ist deshalb unabdingbar. 

Die Unterlagenausstattung muss stimmen

Grundsätzlich gilt: Wer mit leeren Händen in eine Bank hineingeht, kommt auch mit leeren Händen wieder raus. Ebenso unabdingbar für eine Kontoeröffnung ist deshalb eine tadellose und vollständige Firmendokumentenausstattung, die auch dann mitgebracht werden muss, wenn man sich nur vorab erkundigen will.  Diese besteht aus:

  • Den beglaubigten englischen Firmenunterlagen mit Apostille und beglaubigter deutscher Übersetzung
  • dem deutschen Handelsregisterauszug

Und es gilt ebenfalls: Je mehr Stempel präsentiert werden, desto lauter quietsch der Banker vor Freude. Günstig ist es darüberhinaus - insbesondere wenn noch keine Webseite vorhanden ist -, auch Anschauungsmaterial mitzubringen, das den Geschäftszweck des Unternehmens illustriert, da für Banken auch die Herkunft der Gelder eine Rolle spielt.

Abhängig vom konkreten Fall kann sich stattdessen - oder auch zusätzlich - auch eine Kontoeröffnung im EU-Ausland empfehlen.