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Gesellschaftsvertrag Ltd. & Co KG

Eine Ltd. & Co KG besteht aus einem Zusammenschluss eines Vollhafters (Komplementär, in diesem Fall die Limited Company) und einem oder mehreren Teilhaftern (Kommanditisten).

Zwar ist es rechtlich nicht zwingend erforderlich, dennoch empfiehlt es sich dazu einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen, der das Zusammenspiel der einzelnen Parteien und verschiedene Eckpunkte regelt. Außerdem pochen Finanzämtern in der Regel auf einen Gesellschaftervertrag bei der Beantragung einer Steuernummer.

Ein solcher Gesellschaftervertrag ist in unseren Ltd. & Co KG-Gründungspaket enthalten, wobei sich dieser ausdrücklich als Muster versteht. Er kann zwar genau in dieser Form übernommen und benutzt werden, insbesondere dann, wenn die Firma nur aus einem Mann bzw. einer Frau besteht. Bei zwei oder mehreren Kommanditisten empfiehlt es sich jedoch in jedem Fall, den Vertrag vor der Unterzeichnung inhaltlich zu prüfen und an den eigenen Bedarf anzupassen, da dieser bei eventuellen Streitigkeiten dann auch funktionieren muss.