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#Limiteds & Steuern

Auch eine Limited muss Steuern zahlen. Nur wo?

Wo zahlt eine Limited Company ihre Steuern?

Eine Firma – zwei Staaten. Die allererste Frage, die sich im Hinblick auf die steuerliche Behandlung stellt, lautet: Wo muss eine englische oder irische Limited Company ihre Steuern entrichten? Und die zweite, die sich gleich anschließt: Muss sie womöglich gleich zweimal Steuern – in England bzw. Irland und zusätzlich dazu auch noch in Österreich – bezahlen?

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Unternehmenssteuern in Österreich

Einzelfirmen und Personengesellschaften sind in Österreich als Unternehmen selbst nicht steuerpflichtig. Der Einzelunternehmer bzw. die Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuern ihr Privat- und Geschäftsvermögen als Ganzes im Rahmen der regulären Einkommensteuererklärung. GmbHs, AGs und auch Limited Companies hingegen werden als juristische Personen eigenständig besteuert, wobei es steuerrechtlich keine Rolle spielt, ob man eine GmbH, AG oder englische oder irische Limited hat. Bezahlt werden muss immer in der gleichen Art und Weise.

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Körperschaftsteuer in Österreich

Als Körperschaftsteuer wird die Einkommensteuer für oder von juristischen Personen bezeichnet, insbesondere auch von Kapitalgesellschaften.

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Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, denn Sie wird vom Verbraucher getragen. Der Unternehmer erhebt sie für das Finanzamt und führt sie abzüglich der Umsatzsteuer, die er selbst bei seinen eigenen Käufen entrichtet hat, an das Finanzamt ab. Sie beträgt in Österreich 20 % (Normalsteuersatz). Daneben gibt es den ermäßigten Satz von 10 % oder 13 % beispielsweise bei Lebensmitteln oder Büchern.

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Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer sind in Österreich von der Umsatzsteuerpflicht befreit, solange der Jahresumsatz unter 35.000,- EUR liegt. Das kann Vorteile haben aber auch Tücken.

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