#Vorbereitung

Tipps für die Vorbereitung zur Gründung.

Angaben zum Geschäftszweck

Die Angaben zum Geschäftszweck müssen möglichst konkret wiedergeben, womit sich die Gesellschaft beschäftigt. Zu allgemeine Formulierungen wie Handel mit Waren aller Art, Dienstleistungen, Beratung, etc. sind nicht eintragungsfähig.

Der allgemeine Verkehr muss sich ein konkretes Bild vom Gegenstand der Unternehmung machen können und Behörden müssen überprüfen können, ob genehmigungspflichtige Tätigkeiten dabei sind. Der Geschäftszweck muss andererseits nicht jeden einzelnen Arbeitsschritt auflisten, sondern nur die wesentlichen Tätigkeitsbereiche.

Ebenso sind Sie nicht verpflichtet die angegebenen Tätigkeiten dann auch tatsächlich durchzuführen. Sollten Sie sich also nicht sicher sein bzw. der Geschäftszweck noch nicht ganz genau feststehen, geben Sie auch Tätigkeiten an, die Sie eventuell in Zukunft durchführen möchten.

Geschäftszweck in Irland: NACE Codes

Bei der Gründung in Irland wird eine Firma zunächst aus statistischen Zwecken klassifiziert und erhält EINEN sogenannten NACE Code, der die hauptsächliche Natur des Unternehmens wiedergibt.

Der Geschäftszweck kann dann weiter frei formuliert weiter spezifiziert und erweitert oder ergänzt werden. Die Angaben zum Geschäftszweck bestehen insgesamt also aus EINEM NACE Code und einem frei formulierten Passus - es sei der NACE Code ist so spezifisch, dass er nicht weiter erklärt werden muss.

Der Geschäftszweck wird dabei vom Companies Registration Office nicht überprüft. Für den Geschäftszweck interessiert sich dort niemand.

Völlig anders liegt der Fall allerdings später bei einer Kontoeröffnung, wo der Geschäftszweck ganz im Gegenteil ins Zentrum des Interesses rückt, da wegen der Vorschriften zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung die Herkunft der Einkünfte der Firma beleuchtet werden muss.

Der Geschäftszweck muss dann in der Regel auch in irgendeiner Form belegt werden, was am einfachsten mit einer Webseite zu bewerkstelligen ist. Negativ wirken sich hier in sich unstimmige Angaben aus, wenn also der eingetragene Geschäftszweck etwa nicht so recht korreliert mit den Nachweisen zum Geschäftszweck, sodass dies bei der Formulierung des Geschäftszwecks ebenfalls zu beachten wäre.

Der eingetragene Geschäftszweck, die Angaben zum Geschäftszweck später bei der Bank und die Belege (Webseite) zum Geschäftszweck sollten keine größeren Unstimmigkeiten oder Brüche aufweisen.

Geschäftszweck einer Zweigniederlassung

Wird in Deutschland eine Zweigniederlassung angemeldet, so wird der Geschäftszweck völlig unabhängig von dem der Hauptniederlassung festgelegt. Der Geschäftszweck der Zweigniederlassung wird also nicht etwa durch den Geschäftszweck festgelegt, der in den Firmenunterlagen zu finden ist, sondern ausschließlich durch die Angaben in den Anmeldeunterlagen. Selbiges gilt für die Errichtung einer Ltd. & Co KG

Im Hinblick auf eine Kontoeröffnung sollten sich bei den Geschäftszwecken der Zweig- und der Hauptniederlassung jedoch keine größeren Divergenzen ergeben, was rein rechtlich allerdings möglich ist.