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Gesellschafterbeschluss

Der Gesellschafterbeschluss ist Teil der Anmeldeunterlagen für die Eintragung einer Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister.

Dieser muss bei der Handelsregisteranmeldung unterschrieben von allen Gesellschaftern vorgelegt werden, wobei die Unterschriften auf diesem Beschluss NICHT beglaubigt sein müssen, sondern es genügt eine einfache Unterschrift jeweils.