Bei österreichischen GmbHs liegt der Fall dabei recht einfach: Der Gesellschaftsvertrag benennt unter anderem den Firmennamen, den Geschäftszweck, alle Anteilseigner und die Höhe und Art der Beteiligungen. Weitere relevante Angaben ergeben sich aus dem Firmenbuchauszug, der unter anderem die Geschäftsführer ausweist. Es genügen also zwei Dokumente, um ein weitgehend vollständiges Abbild der Gesellschaft zu präsentieren: der Gesellschaftsvertrag und der Firmenbuchauszug.
Bei Limited Companies ist das vom Prinzip her ganz genauso: Die Basisdokumente sind in erster Linie der Gesellschaftsvertrag und der Handelsregisterauszug. Allerdings sind für Österreich weitere Zusatzunterlagen erforderlich, da ausländische Urkunden zum einen nicht ohne Weiteres in Österreich gültig sind. Es muss zunächst deren Echtheit nachgewiesen werden, was mittels einer notariellen Beglaubigung und einer sogenannten Apostille bewerkstelligt wird.
Zum anderen ist die Amtssprache in Österreich Deutsch und nicht Englisch, sodass zumindest komplexere Teile der Unterlagen in deutscher Übersetzung vorliegen müssen, damit man sie hierzulande überhaupt versteht.
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