Gesellschafterbeschlüsse können das Ergebnis einer Gesellschafterversammlung sein. Werden die Ergebnisse in einem Sitzungsprotokoll zusammengefasst, so werden sie in England und Irland als Minutes bezeichnet.
Beschlüsse müssen allerdings nicht zwingend immer das Ergebnis einer Gesellschafterversammlung sein, sondern können auch im Umlaufverfahren unterzeichnet werden, ohne dass die Gesellschafter sich versammeln. Sie werden dann als Written Resolutions bezeichnet, die - falls es mehrere Gesellschafter gibt -, im Umlaufverfahren von einem zum anderen gereicht bzw. geschickt werden. Ein solcher Beschluss wird deshalb auch Zirkularbeschluss genannt.
Zu den wichtigsten Gesellschafterbeschlüssen, die auch in Österreich benötigt werden, zählt der Beschluss zur Berufung der Geschäftsführer und der Beschluss, eine Zweigniederlassung bzw. eine Ltd. & Co KG in Österreich zu errichten.
Auch für die Abmeldung einer Zweigniederlassung oder bei Änderungen bei den Inhabern oder Geschäftsführern oder auch asdftsanschrift werden solche Beschlüsse benötigt.
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