Sinn und Zweck eines Annual Returns - der in Österreich keine Entsprechung hat - ist es einerseits dem Companies Registration Office (CRO) zu signalisieren, dass die Gesellschaft noch aktiv und in Benutzung ist. Zeitgleich werden die beim CRO hinterlegen Eckdaten und Personalangaben bestätigt, die, falls sich daran etwas geändert haben sollte, vor der Abgabe des Annual Return aktualisiert werden müssen.
Der erste Annual Return muss dabei sechs Monate plus höchstens 56 Tage nach der Gründung der Gesellschaft eingereicht werden und ab dann immer wieder im Jahresturnus. Eine Gesellschaft die zum Beispiel am 15. März gegründet wurden, muss Ihren ersten Annual Return am 15. Oktober plus 56 Tage abgeben
Die Abgabefrist ist sehr großzügig bemessen. Dennoch ist es eine Frist. Werden diese 56 Tage überschritten, so wird ein Bußgeld von 100,- EUR erhoben, das zusätzlich täglich um 3,- Euro steigt bis zu einem Höchstbetrag von 1200,- EUR. Das CRO möchte also, dass Annual Returns pünktlich abgegeben werden und insbesondere längere Verspätungen werden vergleichsweise teuer.
Ab dem zweiten Annual Return ist die Abgabe des Annual Returns an die Abgabe des Jahresabschlusses (Financial Statements) der Gesellschaft gekoppelt. Das bedeutet, dass die Einreichung eines Annual Return nur dann akzeptiert wird, wenn dieser auch einen Jahresabschluss als Anlage enthält. Die Einreichung des Jahresabschlusses unterliegt deshalb denselben Fristen wie der Annual Return.
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