Sinn und Zweck eines Annual Returns - der in Österreich keine Entsprechung hat - ist es einerseits dem Companies Registration Office (CRO) zu signalisieren, dass die Gesellschaft noch aktiv und in Benutzung ist. Zeitgleich werden die beim CRO hinterlegen Eckdaten und Personalangaben bestätigt, die, falls sich daran etwas geändert haben sollte, vor der Abgabe des Annual Return aktualisiert werden müssen.
Werden diese 14 Tage überschritten, so wird ein Bußgeld von 100,- EUR erhoben, das zusätzlich täglich um 3,- Euro steigt bis zu einem Höchstbetrag von 1200,- EUR. Das CRO möchte also, dass Annual Returns pünktlich abgegeben werden und insbesondere längere Verspätungen werden vergleichsweise teuer.
Anders als etwa in Großbritannien ist die Abgabe des Annual Returns an die Abgabe des Jahresabschlusses (Financial Statements) der Gesellschaft gekoppelt. Das bedeutet, dass die Einreichung eines Annual Return nur dann akzeptiert wird, wenn dieser auch einen Jahresabschluss als Anlage enthält.
Ausnahme: Der erste Annual Return sechs Monate nach der Gründung, bei dem das erste Geschäftsjahr noch nicht zu Ende ist, weshalb zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Jahresabschluss vorliegen kann.
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