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#Limited 101 - die Basics

Das Wichtigste im Schnelldurchlauf

Brexit Update Oktober 2020

Seit dem 1. Februar 2020 ist England (genauer: das Vereinigte Königreich/United Kingdom, das Wales, Schottland und Nordirland mit einschließt) kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Da es nicht gelungen ist, im Vorfeld ein Freihandelsabkommen zu erzielen, befinden sich die wirtschaftlichen Beziehungen zur EU und damit auch zu Österreich derzeit offiziell in einer Übergangsphase, die am 31. Dezember 2020 endet.

In dieser Phase gilt das EU-Recht weiterhin für beide Länder und für in Österreich tätige Limiteds gibt es deshalb während dieser Übergangsphase keinerlei Änderungen. Die rechtliche Lage ist identisch mit der in den ganzen Jahren davor. 

Brexit macht aus einer Limited eine Personengesellschaft 

Tritt England am 1.1.2021 dann endgültig aus der EU aus - der Termin kann inzwischen auch nicht noch einmal verlängert werden -, so verlieren Limited Companies, deren Verwaltungssitz sich in Österreich befindet, ihren Rechtsstatus. Sie werden nicht mehr als Limited Companies anerkannt, sondern werden zu einer Offenen Gesellschaft (OG) bzw. einer GesbR oder – wenn es nur einen Gesellschafter gibt – zu einer Einzelfirma.

Für Limited-Betreiber gibt es derzeit zwei Möglichkeiten

  • Abwarten und Tee bzw. Bier trinken
  • vorsorglich auf eine alternative Rechtsform umsteigen

Wenn Sie bisher mit der Rechtsform Limited zufrieden waren und diese sich bewährt hat, dann bietet sich der Umstieg auf eine irische Limited als Ersatz für die englische Limited an, da Irland nach wie vor in der EU ist und das auch bleibt, da die Iren eine der wenige Nutznießer des Brexits sind, weil wegen des Brexits immer mehr Firmen nach Irland abwandern.

Eine Umwandlung oder ein Umzug mit der englischen Limited nach Irland ist allerdings nicht möglich, sondern es muss davon völlig unabhängig eine neue irische Limited gegründet werden, die dann auf Dauer die englische Limited ersetzt.

Die irische und die englische Limited können dabei beliebig lange parallel existieren, wobei die englische Limited erst dann aufgelöst wird, wenn die neue irische Limited vollständig in Österreich installiert und funktionstüchtig ist. 

Die irische Limited als Besitzer der englischen Limited

Abhängig vom konkreten Fall lässt sich mit einem kleinen Trick dann doch noch eine Art Umwandlung erzielen, indem die irische Limited nach deren Gründung als Alleingesellschafter bei der bestehenden englischen Limited eingesetzt wird. Löst sich die englische Limited dann am 1.1.2021 durch den Brexit auf, gehen alle Rechte und Pflichten sowie das gesamte Vermögen der englischen Limited automatisch auf die irische Limited über, was einen nahtlosen Übergang schafft.

Demgegenüber steht allerdings, dass für die Übertragung der Anteile der englischen Limited in Österreich - abhängig vom Wert der Gesellschaft - Steuern fällig werden können, so dass diese Variante auf alle Fälle zunächst mit einem Steuerberater besprochen werden sollte.

Die passenden Gründungspakete für eine irische Ersatz-Limited finden Sie hier.

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email. (Keine Steuer- oder Rechtsberatung)

0800­ 66­ 55­ 49
info@easy-limited.at
easylimited@protonmail.com

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