FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Anmeldung in Österreich

Welche Unterlagen sind für die Anmeldung in Deutschland erforderlich?

Die Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Behörde, bei der die Firma angemeldet werden soll. Die Kerngründungsdokumente, die überall verlangt werden, sind:

  • Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation)
  • Firmensatzung (Memorandum & Articles bzw. Constitution)
  • Verschiedene beim jeweiligen Register in England oder Irland hinterlegte Gründungsunterlagen

Diese Unterlagen werden von deutschen Registergerichten stets in beglaubigter Form erwartet, von den Gewerbeämtern in der Regel in beglaubigter Form. Außerdem muss die Beglaubigung mit einer Apostille versehen sein und die Unterlagen müssen in deutscher Übersetzung vorliegen.

Für die Beantragung einer Steuernummer beim Finanzamt hingegen genügen einfache Unterlagen.

Diese Unterlagen sind in allen unseren Gründungspaketen enthalten. In einfacher Form bei unserer DE002 Preisschock-Limited und der DE011 Holding-Limited. In den anderen Gründungspaketen DE003 bis DE010 in beglaubigter Form mit Apostille und bestätigter deutscher Übersetzung.

Ähnliche Fragen:

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email. (Keine Steuer- oder Rechtsberatung)

030 60 98 172 10
info@easy-limited.de
easylimited@protonmail.com

Weitere FAQ Kategorien: