FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Anmeldung in Österreich

Warum sollte eine Limited nach Erhalt der Firmenunterlagen möglichst sofort in Österreich angemeldet werden?

Eine behördliche Anmeldung einer Zweigniederlassung einer Limited Company bzw. einer Ltd. & Co KG in Österreich ist normalerweise erst dann erforderlich, wenn die Firma die Geschäftstätigkeit aufnimmt und erste Umsätze generiert.

Viele Kunden denken deshalb, dass Sie die Anmeldung in Österreich auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt vornehmen können, insbesondere wenn der Laden noch gar nicht richtig in Schwung gekommen ist. Dem ist allerdings nicht so. Das genaue Gegenteil ist der Fall.

Das Problem: Die beglaubigten Firmenunterlagen tragen ein Datum und müssen für eine Anmeldung in Österreich möglichst aktuell sein und können deshalb nur für kurze Zeit verwenden werden, da diese die rechtlichen Verhältnisse und Eckdaten der Firma zum Zeitpunkt der Antragstellung in Österreich widerspiegeln müssen und nicht die Verhältnisse Wochen oder gar Monate vorher.

Firmenunterlagen für eine Firmenbucheintragung dürfen deshalb nicht älter als vier Wochen sein, weil strenge Firmenbuchgerichte ab dann schon wegen zu alter Firmenunterlagen eine Eintragung ablehnen können und das auch häufig machen.

Der Effekt: Es müssen dann alle Beglaubigungen noch einmal neu beschafft werden, was nicht nur völlig unnötige Zusatzkosten zur Folge hat, sondern auch einen Zeitverlust von mehreren Wochen nach sich zieht.

Melden Sie Ihre Zweigniederlassung bzw. Ltd. & Co KG deshalb möglichst sofort nach dem Erhalt der beglaubigten Unterlagen per Post an. Die Firma kann völlig unabhängig davon erst zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt aktiviert werden. Sie müssen also nicht, nur weil die Firma in Österreich angemeldet wurde, auch sofort damit tätig werden.

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