FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Anmeldung in Österreich

Wer ist für die Anmeldung der Limited zuständig?

Für die Anmeldung einer Zweigniederlassung der Limited oder auch einer Ltd. & Co KG bei den österreichischen Behörden zuständig sind die rechtlichen Vertreter der Gesellschaft: die Geschäftsführer - nicht die Gesellschafter, es sei denn, diese bekleiden auch eine Geschäftsführerposition.

Die Anmeldung kann auch delegiert werden wie z.B. die Beantragung einer Steuernummer an einen Steuerberater.

Für die Eintragung einer Zweigniederlassung oder einer Ltd. & Co KG in das Firmenbuch ist allerdings eine notariell beglaubigte Vollmacht nötig, die ebenfalls einen Gang zum Notar erfordert, sodass damit nichts gewonnen ist.

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