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Handelsregisterantrag

Die Eintragung einer Zweigniederlassung in das deutsche Handelsregister, und ebenso die Eintragung einer Ltd. & Co KG, muss mittels eines schriftlichen beantragt werden, die unseren Gründungspaketen DE0005IE, DE006IE, DE008IE sowie DE010IE vorgefertigt beiliegt.

Der oder die Geschäftsführer müssen diesen Antrag nur noch unterschreiben - und zwar in Beisein eines Notars, der die Identität der Unterzeichner feststellt und dazu eine Belehrung vornimmt, da der Antrag verschiedene Versicherungen seitens der Antragssteller enthält.

Der Antrag kann deshalb nicht schon vor dem Notartermin unterschrieben werden, sondern erst beim Notar, der Ihnen beim Unterschreiben zusehen will, damit er die Echtheit der Unterschrift(en) bestätigen kann.

Anders verhält es sich mit dem ebenfalls notwendigen Gesellschafterbeschluss, der schon vorher unterschrieben werden kann und den Sie ebenfalls bei den Gründungsunterlagen finden.

Dazu müssen die beglaubigten Firmenunterlagen mit Apostille und der beglaubigten Übersetzung einreicht werden.