easy-limited.ch
Skip to content Mail

Per Newsletter bin ich
stets bestens informiert.

Blog

In dieser Rubrik stellen wir fortlaufend Interessantes
und Wissenswertes zum Thema Existenz- und 
Firmengründung und artverwandten Bereichen
zusammen. Sie können unseren Gründungs-Blog auch
als Newsletter oder RSS Feed abonnieren.
24.07.11 | Existenzgründung

18. Bundestagung für Jungunternehmer & Führungskräfte

Österreichs Event des Jahres für alle Jungunternehmer finden heuer vom 16. - 17. September in St. Pölten statt. Unter dem Motto “Innovativ. Nachhaltig. Authentisch.” präsentiert das Gemeinschaftsprojekt jungewirtschaft. at ein Zwei-Tagesprogramm mit Workshops und Vorträgen rund um Führungs-, Verkaufs- und Marketingthemen.
Auf dem Programm stehen in diesem jahr etwa Vorträge von Zukunftsforscher Matthias Horx der über den “Futurepreneur” - der Unternehmer der Zukunft referiert. Erwin Hameseder und Propst Maximilian Fürnsinn weihen in “Das Geheimnis guter Führung” ein und Sonja Radatz erläutert, wie man sich auf dem Markt richtig positioniert.
Die Tagung versprich neben Know-How-Vermittlung und Impulsen vor allem auch viele neue Business-Kontakte - die Visitenkarten also nicht vergessen. Als krönender Abschluss ist die große Gala-Nacht am Samstag Abend im  Festspielhaus St. Pölten vorgesehen, wobei auf der Party am Freitag Abend dafür schon mal geübt werden darf.
Ausführliche Infos zur Tagung finden sich vorab unter http://bit.ly/jXnqi;, Tickets sind für 90 Euro + Ust. (108 Euro) erhältlich unter http://bit.ly/qzvPF7

Österreichs Event des Jahres für alle Jungunternehmer findet heuer vom 16. - 17. September in St. Pölten statt. Unter dem Motto "Innovativ. Nachhaltig. Authentisch.", präsentiert das Gemeinschaftsprojekt "jungewirtschaft.at" ein Zweitagesprogramm mit Workshops und Vorträgen rund um Führungs-, Verkaufs- und Marketingthemen. 

Beitrag lesen
21.07.11 | Existenzgründung

Gefördertes Coaching für Jungunternehmer

Für alle Jungunternehmen - dazu zählen nicht nur alle brandneuen, sondern auch alle in den letzten Jahren gegründeten Unternehmen - gibt es eine geförderte Beratung zu den Themen Marketing, Controlling und Finanzierung.

Beitrag lesen
05.07.11 | Limited gründen

Mythos Stammkapital

Welches Stammkapital soll man nehmen? Wie halten es die Anderen? Viele Kunden sind bei der Bestellung einer Limited am Rätseln und verunsichert, mit welchem Stammkapital Sie Ihre neue Firma ausstatten sollen. Die Antwort: Es spielt keine besonders große Rolle, denn das Stammkapital alleine sagt über die finanziellen Verhältnisse einer Firma kaum etwas aus.
Der Grund: Bei der Gründung einer Gesellschaft zeichnet jeder Gesellschafter eine bestimmte Anzahl von Anteilscheinen und bezahlt dafür den nominellen Gegenwert an die Gesellschaft. Die Einzahlungen aller Gesellschafter ergeben in Summe das Stammkapital der Gesellschaft, das dann für Betriebsausgaben zur freien Verfügung steht.
Das Stammkapital selbst hat allerdings nichts mit der Haftung zu tun, denn auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet grundsätzlich Gläubigern gegenüber unbeschränkt. Lediglich die Haftung der Inhaber ist beschränkt. Die Gesellschaft haftet nicht - wie oft angenommen - nur bis zur Höhe Ihres Stammkapitals bzw. grundsätzlich mit Ihrem Stammkapital, das in der nächste Woche vielleicht schon nicht mehr da ist, da es nicht zur Seite gelegt werden muss, sondern für Anschaffungen, Honorare, Werbung oder was auch immer verwendet werden. Selbst die 25.000 EUR Stammkapital einer GmbH lassen sich so mühelos in zwei Stunden am Nachmittag unter die Leute bringen.
Insofern stellt das Stammkapital auch keine Sicherheit dar, weder für Banken noch für Lieferanten. Es erhöht deshalb auch nicht oder nur unwesentlich die Bonität, was sich auch bei einer GmbH spätestens dann bemerkbar macht, wenn ein Kredit beantragt werden soll. Nur auf Basis des Stammkapitals allein gibt es schlichtweg keinen - auch nicht für eine GmbH.
Im Kontext mit einer Limited Company ist es insofern nicht wichtig ob 1, 100, 1.000 EUR oder 5000 EUR an Stammkapital verwendet werden. 5000 EUR mögen sicherlich besser aussehen, aber der Look alleine hilft, wenn es darauf ankommt, in der Regel nicht weiter. Die Wahl des Stammkapitals ist insofern mehr oder minder Geschmacksache und führt zum heißen Tipp 100 EUR als Entscheidungshilfe - mit 100 EUR Stammkapital kann man schlichtweg nichts falsch machen. Mit 1000 EUR allerdings auch nicht.
Welches Stammkapital soll man wählen? Wie halten es die anderen? Viele Kunden sind bei der Bestellung einer Limited am Rätseln und verunsichert, mit welchem Stammkapital sie ihre neue Firma ausstatten sollen. Die Antwort: Es spielt keine besonders große Rolle, denn das Stammkapital allein sagt über die finanziellen Verhältnisse einer Firma kaum etwas aus. 

Der Grund: Bei der Gründung einer Gesellschaft zeichnet jeder Gesellschafter eine bestimmte Anzahl von Anteilsscheinen und bezahlt dafür den nominellen Gegenwert an die Gesellschaft. Die Einzahlungen aller Gesellschafter ergeben in Summe das Stammkapital der Gesellschaft, das dann für Betriebsausgaben zur freien Verfügung steht. 
Beitrag lesen
05.07.11 | Existenzgründung

Firmenbucheintrag bedingt keinen Markenschutz

Wurde ein bestimmter Firmename in das Firmenbuchregister eingetragen, so kann zwar kein Weiterer denselben Namen für eine Eintragung benutzen, weil Firmennamen grundsätzlich unterscheidbar sein müssen, so dass die Eintragung weiterer Firmen mit demselben Namen in das Firmenbuchregister nicht möglich sind.
Das bedeutet allerdings nicht, dass man damit vor Nachahmern und Kopisten damit geschützt ist, denn ein Firmenbucheintrag schützt zwar einen bestimmen Namen für das Firmenbuchregister - nicht jedoch markenrechtlich.
Ist also unter Umständen, von welcher Seite auch immer, ein Ideeklau zu erwarten oder zumindest potentiell möglich, so ist zusätzlich zur Firmenbucheintrag eine Markenregistrierung empfehlenswert, die weitreichender den Firmennamen schützt.
Zuständig für die Registrierung von nationalen Marken in Österreich ist dabei das Patentamt in Wien (www.patentamt.at). Registriert werden können neben reinen Wortmarken (Coca Cola) )auch Bildmarken (Lacoste-Krokodil) , kombinierte Wort-Bild-Marken (Coca-Cola-Schriftzug), dreidimensionale Marken (Michelin-Männchen) und Klangmarken/akkustische Logos (Milka-Musik in Werbeclips).
Bei den Wortmarken gilt: Sie dürfen nicht zu allgemein gehalten sein und müssen eine gewissen Unterscheidungskraft aufweisen, weil sie ansonsten nicht registrierungsfähig sind.
Ausführliche Informationsblätter und auch die Anmeldformulare gibt es zum Download unter http://bit.ly/rcAHTP
Die Anmeldung muss derzeit noch schriftlich per Post oder per Fax erfolgen. Online-Anmeldungen oder Anmeldungen per Email werden hingegen nicht angeboten. Die Gebühren richten sich danach, was konkret registriert wird, und bewegen sich in der Regel zwischen 400 und 600 EUR.
Der Markenschutz endet nach erfolgter Eintragung in das Markenregister automatisch nach zehn Jahren, kann vor Ablauf allerdings immer wieder um weitere zehn Jahre verlängert werden.
Auch die Registerierung von Marken in anderen Ländern oder im gesamten EU-Raum ist möglich. Zuständig hierfür ist das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante: http://bit.ly/9qZ0NX
Wurde ein bestimmter Firmenname in das Firmenbuchregister eingetragen, so kann zwar niemand anders denselben Namen für eine Eintragung benutzen, weil Firmennamen grundsätzlich unterscheidbar sein müssen, so dass die Eintragung weiterer Firmen mit demselben Namen in das Firmenbuchregister nicht möglich ist.

Das bedeutet allerdings nicht, dass man damit vor Nachahmern und Kopisten geschützt ist, denn ein Firmenbucheintrag schützt zwar einen bestimmten Namen im Firmenbuchregister - ist jedoch nicht markenrechtlich wirksam. 
Beitrag lesen
24.06.11 | Versicherungen

Kapitalgesellschaft und Rechtsschutzversicherung - ist das nicht doppelt gemoppelt?

Die Haftung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist doch beschränkt? Wozu braucht es da denn noch eine betriebliche Rechtsschutzversicherung?
Die Antwort: Beschränkt ist die Haftung in der Tat, allerdings nur für die Inhaber, nicht aber für die Gesellschaft selbst, die mit Ihrem gesamten Vermögen - und das nicht nur, wie oft angenommen, bis zur Höhe der Stammeinlage - haftet.
Führt eine Forderung aus einem Rechtsstreit nicht gleich zur Insolvenz der Gesellschaft - was auch kaum wünschenswert wäre - kann in das Vermögen der Gesellschaft vollstreckt werden. Um’s Zahlen kann man sich hier also in der Regel auch mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht drücken. Sie schützt nur - das aber immerhin - vor Übergriffen auf das Privatvermögen der Gesellschafter.
Eine Rechtsschutzversicherung kann deshalb auch für eine GmbH oder Limited Company durchauch sinnvoll sein. Allerdings ist Rechtsschutz nicht gleich Rechtsschutz, da die Rechtsgebiete, die im Falle eine Rechtsstreits betroffen sein können, völlig unterschiedlich ausfallen können.
Bei Zoff mit den Mitarbeitern greift das Arbeitsrecht, Zusammenstöße mit unliebsamen Konkurrenzen rufen u. U. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb auf den Plan. Die Rache von verprellte Kunden kann in Form von Ansprüchen herrührend aus dem Vertrags- und Schuldrecht daher kommen.
Die erste Frage, die sich bei der Überlegung, ob sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt, stellt ist: Aus welcher Ecke kann der Ärger jeweils kommen? Und welche konkreten Rechtsgebiete können hier von betroffen sein? Zunächst muss also eruiert werden, aus welchen Ecken Ungemach drohen kann und wie dieser dann juristisch einzuordnen ist.
Erst dann kann die Suche nach geeigneten Anbietern erfolgten und man kann eine Preisvergleich anstellen, da sich die Angebote in der Ausgestaltung stark unterscheiden und selbst ein und derselbe Anbieter oft unterschiedliche Versicherungspakete im Angebot hat.
Das Problem: Bestimmte Rechtsgebiete können gar nicht versichert werden, bzw. sie können u. U. es schon, das aber nur zu horrenden Versicherungsbeiträgen. Ob sich eine Rechtsschutzversicherung lohnt oder nicht, hängt insofern immer vom individuellen Risikoprofil eines Unternehmens ab, auf das eine Rechtschutzversicherung abgestimmt sein muss.

Die Haftung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist doch beschränkt? Wozu braucht man da noch eine betriebliche Rechtsschutzversicherung? 

Die Antwort: Beschränkt ist die Haftung in der Tat, allerdings nur für die Inhaber, nicht aber für die Gesellschaft selbst, die mit ihrem gesamten Vermögen haftet - und das nicht nur, wie oft angenommen, bis zur Höhe der Stammeinlage.

Beitrag lesen